Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheit unserer Webseite

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseite gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.gesundmeer.de.


Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.

Die Bad Zwischenahner Touristik GmbH ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Funktionen zur Barrierefreiheit und Vereinbarkeit 

Folgende Bereiche der Webseite sind nicht barrierefrei:

Videos
Unsere wenigen eingebundenen Videos sind nicht barrierefrei, da sie keine Untertitel haben und nicht transkribiert wurden.

Weitere wichtige Hinweise:

Leserfreundliche Sprache

Die Texte, die auf der Webseite ausgegeben werden, werden nicht zusätzlich in Leichter Sprache dargestellt. Dennoch achten wir steht auf eine verständliche, lesbare und zugängliche Sprache. 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet die Bad Zwischenahner Touristik GmbH auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter (m/w/d).

Vorlesefunktion

Wir haben auf unserer Seite keine eigene Vorlesefunktion integriert. Nutzen Sie für diese Funktion bitte Ihren Browser.

Bedienbarkeit mit der Tastatur: 

Einzelne interaktive Elemente sind nicht vollständig tastaturbedienbar. Außerdem kann es bei der Bedienung der Webseite durch die Tastatur (über die Tabulatortaste) bei der Reihenfolge der Ansteuerung einzelner Elemente zu nicht nachvollziehbaren Sprüngen kommen. Dies erschwert die Bedienung mit der Tastatur.

Formulare und interaktive Inhalte: 

Einige Formularelemente und Spielkomponenten sind für Screenreader nur eingeschränkt zugänglich.

Kontraste: 

Bestimmte Text- und Hintergrundfarben erfüllen nicht durchgängig die Kontrastanforderungen.

Responsives Design: 

Auf kleineren Endgeräten kann es zu Darstellungsproblemen kommen, die die Nutzbarkeit für Menschen mit motorischen Einschränkungen erschweren

Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Juni 2025 erstellt.

Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung gemäß den Anforderungen der BITV 2.0.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gern an.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Touristik-Service am Meer

Auf dem Hohen Ufer 24
26160 Bad Zwischenahn

04403 619 159
info@bad-zwischenahn-touristik.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: